+++ Den Vaterschaftstest für nur 80,- Euro pro Person können Sie hier sofort bestellen! +++

Fragen & Antworten

Fotos werden benötigt, um nachzuweisen, dass die zu testende Person tatsächlich der zur Probenentnahme erscheinenden Person entspricht. Deshalb ist auch die Erkennbarkeit der Fotos besonders wichtig. Unkenntliche Fotos werden beim Zeugen zur Nachforderung gebracht. Eine Analyse ist erst nach deren Vollständigkeit möglich.

Bei der Probenentnahme beim sachkundigen Zeugen (diese ist Pflicht!) müssen Personendaten der jeweiligen Testperson erfasst werden. Alle Felder des beiliegenden Identitätsnachweisformulars müssen ausgefüllt werden.

 

Dazu zählen:

 

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Geburtsdatum
  • Ausweis- oder Geburtsurkundennummer (bei Kindern ohne Ausweis)
  • Unterschriften der Testpersonen und bei minderjährigen aller gesetzlicher Vertreter (in der Regel Vater und Mutter)
  • Ausweisdokumente und Geburtsurkunde können kopiert werden, falls keine Geburtsurkunde vorliegt, müssen die erste und zweite Seite des gelben Kinderuntersuchungsheftes kopiert werden
  • Wichtig sind Fotos aller Testpersonen (z.B. mit dem Smartphone aufgenommen und in einem Drogeriemarkt ausgedruckt und zum Zeugen mitgebracht)

 

Aufträge mit unvollständig ausgefüllten Formularen und/oder fehlenden/nicht erkennbaren Fotos führen zur Verzögerung der Analyse oder gar zur Ablehnung der Analyse.

 

Fotos werden benötigt, um nachzuweisen, dass die zu testende Person tatsächlich der zur Probenentnahme erscheinenden Person entspricht. Deshalb ist auch die Erkennbarkeit der Fotos besonders wichtig. Unkenntliche Fotos werden beim Zeugen zur Nachforderung gebracht. Eine Analyse ist erst nach deren Vollständigkeit möglich.

 

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest eine Einverständniserklärung aller Testpersonen und auch der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen notwendig geworden. Ein Formular liegt jeder Resultan Testbox bei. Wenn ein unter 18 jähriges Kind getestet werden soll, dann müssen zwingend Vater und Mutter unterschreiben (auch wenn die Mutter selbst nicht am Test teilnimmt). Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Wenn alleiniges Sorgerecht eines Elternteils vorliegt, dann muss uns der Nachweis dazu auch in Kopie erbracht werden (z.B. Gerichtsbeschluss).

Die Probenentnahme unter Aufsicht eines sachkundigen Zeugen (Arzt, Behörde, Apotheke) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig vom beabsichtigten Verwendungszweck für das Ergebnis – also auch wenn das Ergebnis nur privat benötigt wird. Bei der Probenentnahme müssen zudem alle gesetzlichen Vertreter, bei minderjährigen Kindern also auch die Mutter, anwesend sein und vor Ort beim Zeugen unterschreiben/ihr Einverständnis erklären. Ein heimlicher Test ist nicht möglich und gilt als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat.

Die Probenentnahme kann auch getrennt voneinander bei unterschiedlichen Zeugen stattfinden. Dazu können Sie gleich die Testbox zur Bestellung splitten und an verschiedene Adressen senden lassen. Nutzen Sie dazu die Option „2 verschiedene Adressen“ in unserem Bestellformular: Kostenlose Testbox.

Beachten Sie, dass die Zeugen die Proben jeweils direkt zu uns ins Labor schicken müssen. Die Proben dürfen nicht von einem Zeugen zum nächsten oder gar zu einer Testperson geschickt werden, nachdem sie entnommen wurden.

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest eine Einverständniserklärung aller Testpersonen und auch der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen notwendig geworden. Ein Formular liegt jeder Resultan Testbox bei. Wenn ein unter 18 jähriges Kind getestet werden soll, dann müssen zwingend Vater und Mutter unterschreiben (auch wenn die Mutter selbst nicht am Test teilnimmt). Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Wenn alleiniges Sorgerecht eines Elternteils vorliegt, dann muss uns der Nachweis dazu auch in Kopie erbracht werden (z.B. Gerichtsbeschluss).

  1. Kostenlose und unverbindliche Resultan Testbox zum Vaterschaftstest per Internet oder Telefon bestellen.

  2. Probennahme beim Zeugen durchführen (Arzt, Behörde, Hebamme, oder Apotheker) und Analyseauftrag mit Einverständniserklärung ausfüllen.

  3. Proben in der versiegelten Resultan Testbox versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) durch den Zeugen zurücksenden.

  4. Analysebetrag zum Vaterschaftstest überweisen (Wir beginnen erst nach Zahlungseingang mit der Analyse, beim Kauf in der Apotheke ist keine Überweisung notwendig).

  5. Testergebnis des Vaterschaftstests innerhalb von 5 Arbeitstagen online, per Briefpost, Anruf oder Fax erhalten.

Eine identitätsgesicherte Probennahme für den Vaterschaftstest ist eine Probennahme beim Arzt, Behörde oder Apotheke, bei der sich vermuteter Vater, Kind und die Mutter zweifelsfrei vor dem Zeugen identifizieren müssen. Das geschieht durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, bei Kindern ohne eigene Ausweispapiere ist die Geburtsurkunde notwendig. Alle zu testenden Personen müssen dem Vaterschaftstest schriftlich, durch entsprechende Unterschriften auf Identitätsnachweisformularen der Genolytic Diagnostik GmbH zustimmen – bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter zwingend erforderlich. Der Zeuge muss zudem die korrekte Probennahme (Mundschleimhautabstriche) und Zuordnung der Proben überwachen, sowie den direkten Versand ins Labor (keine Aushändigung an Testpersonen) vornehmen.

Selbstverständlich können Sie den Analysebetrag zum Resultan Vaterschaftstest auch in mehreren Raten (mind. 50,00 Euro / Rate) begleichen. Wir können Ihnen in solch einem Fall das Testergebnis jedoch erst nach Eingang der letzten Rate zukommen lassen.

Zum Vaterschaftstest eingesendetes Probenmaterial wird direkt nach der Analyse vernichtet und die aus den Proben extrahierte DNA wird 3 Monate lang aufbewahrt.

Nach Eingang der Proben in unserem Labor dauert es in der Regel nur 5 Arbeitstage bis das Testergebnis hier bereitsteht (bei Express-Analyse 2 Arbeitstage).

Nein, sogenannte Sonderproben (alles was keinen Mundschleimhautabstrich darstellt) können nicht verwendet werden. Da ein heimlicher Vaterschaftstest nicht erlaubt bzw. sogar strafbar und die Probenentnahme bei einem sachkundigen Zeugen gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten solche Proben nicht notwendig werden. Nur in Ausnahmefällen, wie einem Todesfall, kann es zur Zulässigkeit solcher Proben kommen. Jedoch ist dabei auch ein Gerichtsauftrag notwendig, welcher die Probenverwendbarkeit und Probenherkunft klar regelt.

Nein. Der Resultan Vaterschaftstest hat nichts mit einer Genanalyse zur Ermittlung von beispielsweise Erbkrankheiten zu tun. Auf solche Merkmale ist der Test nicht ausgerichtet. Bei einem Vaterschaftstest werden nur nicht-codierende Bereiche der DNA analysiert.

Der Unterschied zwischen dem Resultan: daddytest basic und dem Resultan: daddytest liegt in der Anzahl der zu untersuchenden Personen.

 

Resultan: daddytest basic  =  Analyse von Vater & Kind.
Resultan: daddytest  =  Analyse von Vater & Mutter & Kind.


 

Beide Tests sind offiziell identitätsgesicherte DNA-Vaterschaftstest für Privat, zur Vorlage bei Behörden und vor Gericht. Alle Testpersonen müssen die Probennahme dabei zwingend identitätsgesichert unter amtlicher Aufsicht bei einem Zeugen, Arzt oder einer Behörde durchführen und von diesen einsenden lassen. Dabei werden die Personalien anhand von Ausweisdokumenten auf beiliegende Identitätsnachweisformulare notiert. Sie erhalten ein namentliches Testergebnis für Ihre Behörde oder auch als Anfangsverdacht bzw. Beweis für ein gerichtliches Verfahren.

Wenn Sie bereits einen Auftrag bei uns durchgeführt haben, dann können Sie bis zu 3 Monate nach Abschluss des Erstauftrages auch weitere Personen mit der vorhandenen DNA vergleichen lassen. Pro Person kostet die Analyse 80,- Euro. Bitte nennen Sie uns bei einer nachträglichen Einsendung stets Testnummer und Passwort des vorherigen Auftrags. Für den erneuten Vergleich müssen die Testpersonen der vorliegenden Proben erneut schriftlich zustimmen.

Die Probenentnahme unter Aufsicht eines sachkundigen Zeugen (Arzt, Anwalt, Behörde, Apotheke) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig vom beabsichtigten Verwendungszweck für das Ergebnis – also auch wenn das Ergebnis nur privat benötigt wird. Bei der Probenentnahme müssen zudem alle gesetzlichen Vertreter, bei minderjährigen Kindern also auch die Mutter, anwesend sein und vor Ort beim Zeugen unterschreiben/ihr Einverständnis erklären. Ein heimlicher Test ist nicht möglich und gilt als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat.

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest eine Einverständniserklärung aller Testpersonen und auch der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen notwendig geworden. Ein Formular liegt jeder Resultan Testbox bei. Wenn ein unter 18 jähriges Kind getestet werden soll, dann müssen zwingend Vater und Mutter unterschreiben (auch wenn die Mutter selbst nicht am Test teilnimmt). Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Wenn alleiniges Sorgerecht eines Elternteils vorliegt, dann muss uns der Nachweis dazu auch in Kopie erbracht werden (z.B. Gerichtsbeschluss).

Der Resultan Vaterschaftstest erfüllt alle Kriterien zur gerichtlichen Anerkennung, da stets die identitätsgesicherte Probenentnahme unter Aufsicht eines Zeugen (Arzt, Rechtsanwalt, Behörde, Apotheke) durchgeführt wird. Ein so erstellter Vaterschaftstest kann als Beweis für den Beginn eines gerichtlichen Verfahrens nutzbar sein und auch voll anerkannt werden.

 

Eine juristisch verbindliche Anerkennung eines privat beauftragten Abstammungsgutachtens ist mit der jeweiligen Instanz zu klären und kann durch die GENOLYTIC GmbH, trotz Erfüllung aller Kriterien, nicht garantiert werden. Jeder Richter ist in seiner Entscheidung frei (Beweismittelfreiheit), kann ein solches Abstammungsgutachten anerkennen – muss dies aber nicht tun. Besprechen Sie Ihr Anliegen im Vorfeld mit allen an der gerichtlichen Klärung beteiligten Parteien, um eine Anerkennung zu erhalten. Dies gilt für alle Gutachten, egal von welchem Labor.

Zum Vaterschaftstest eingesendetes Probenmaterial wird direkt nach der Analyse vernichtet und die aus den Proben extrahierte DNA wird drei (3) Monate lang aufbewahrt.

Das Gendiagnostikgesetz schreibt eine generationsübergreifende Aufbewahrungszeit für Daten in Verbindung mit Abstammungsanalysen vor. In diesem Fall bedeutet dies 30 Jahre. Diese Daten können nach Abschluss eines Tests nicht mehr gelöscht werden, weil das mögliche zukünftige Interesse von z.B. betroffenen Kindern geschützt werden soll. Das Gendiagnostikgesetz wird in diesem Zusammenhang höher bewertet als das Recht auf Datenlöschung aus der Datenschutzgrundverordnung.

Nein, sogenannte Sonderproben (alles was keinen Mundschleimhautabstrich darstellt) können nicht verwendet werden. Da ein heimlicher Vaterschaftstest nicht erlaubt bzw. sogar strafbar und die Probenentnahme bei einem sachkundigen Zeugen gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten solche Proben nicht notwendig werden. Nur in Ausnahmefällen, wie einem Todesfall, kann es zur Zulässigkeit solcher Proben kommen. Jedoch ist dabei auch ein Gerichtsauftrag notwendig, welcher die Probenverwendbarkeit und Probenherkunft klar regelt.

Ein privater Vaterschaftstest kann behördlich anerkannt werden, da die Probennahme stets identitätsgesichert, das heißt unter Aufsicht bei einem Arzt, Anwalt, einer Behörde oder einer Apotheke durchgeführt wird. Dafür notwendige Formulare liegen jeder Testbox bei. Diese müssen von dem beaufsichtigenden Zeugen unterschrieben werden. Der beaufsichtigende Zeuge muss die Proben anschließend auch selbst einsenden, um eine nachträgliche Manipulation auszuschließen.

Die Probenentnahme für einen Vaterschaftstest muss unter Aufsicht (identitätsgesichert) bei einem Zeugen stattfinden.

Dazu gibt es keinerlei Ausnahmen. Die Vorschrift gilt unabhängig vom Verwendungszweck des Vaterschaftstests. Es ist also nicht relevant, ob der Test rein privat sein soll. Sie stammt aus einer Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO)*. Die Probenentnahme muss bei einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Dazu zählen Ärzte, Anwälte, Behörden, Hebammen und Apotheken. Zeuge kann demnach keine verwandte oder bekannte Privatperson sein. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass genetische Daten nicht ohne das Wissen der betreffenden Person verarbeitet oder anderen bekannt werden dürfen. Bei minderjährigen Kindern sind dafür immer alle Sorgeberechtigten zuständig. Heimliche Vaterschaftstests sind also definitiv illegal. Die beauftragende Person würde mit einem heimlichen Test gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen und eine Anzeige mit entsprechender Bestrafung riskieren.

Nach unserer Erfahrung wird das Ergebnis eines Vaterschaftstests sowieso meist offiziell eingesetzt. Gehen Sie also gleich den legalen Weg und nutzen Sie Ihr Recht auf die Klärung der Abstammung. So müssen Sie zwar das Einverständnis aller einholen, jedoch darf dies gesetzlich niemand verweigern.

 

*voller Richtlinientitel: Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG. Die Richtlinie finden Sie hier zum Download.

Bei einem heimlichen Vaterschaftstest (ohne Einverständnis aller Testpersonen bzw. der gesetzlichen Vertreter) im Ausland gilt trotzdem das Gesetz des Herkunftslandes der Testpersonen. Eine deutsche Person (Person mit deutscher Staatsbürgerschaft) unterliegt also deutschem Gesetz und macht sich damit auch bei einem heimlichen Test im Ausland strafbar. Beachten Sie außerdem mögliche Schwierigkeiten zur Haftung des Labors. Im Ausland ansässige Unternehmen sind oft schwieriger greifbar bzw. haftbar zu machen.

Falls Sie Ihre mit der Testbox gelieferte Codekarte verloren haben, können Sie uns Fotos Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite), mit Angabe aller Testpersonen und des Auftraggebers und – falls bekannt – der Testnummer per E-Mail senden, um uns über den Verlust zu informieren und Auskunft zu einem Auftrag zu erhalten. Wir prüfen daraufhin Ihre Daten und die Berechtigung auf Auskunft. Daraufhin können wir den Zugang zum Onlineprofil sperren und, insofern Berechtigung besteht, Auskunft erteilen oder das Testergebnis per Briefpost an eine angegebene Anschrift (ggf. gegen eine Gebühr) senden.

Als Auftraggeber, Testperson oder gesetzlicher Vertreter einer Testperson haben Sie ein Recht auf Auskunft zu Ihren Daten oder dem Testergebnis. Falls Sie nicht im Besitz der mit der Testbox gelieferten Codekarte sind, können Sie uns Fotos Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite), mit Angabe aller Testpersonen und des Auftraggebers und – falls bekannt – der Testnummer per E-Mail senden. Wir prüfen daraufhin Ihre Daten und die Berechtigung auf Auskunft. Insofern Berechtigung besteht senden wir Ihnen das Testergebnis per Briefpost an eine gegebene Anschrift (ggf. gegen eine Gebühr), oder beantworten Ihre Frage per E-Mail.

Sicherheit des Vaterschaftstests ist bei der Genolytic Diagnostik GmbH keine Frage des Geldes, sondern eine Frage der Qualität. Wir garantieren mindestens 99,9 % bei der Vater-Kind-Analyse. Dies ist übrigens wissenschaftlicher Standard und auch so in den offiziellen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission des Robert Koch Instituts vorgeschrieben.

Die Entscheidung zur Anzahl der zu untersuchenden Genorte für den Vaterschaftstest müssen nicht Sie als Kunde treffen. Im Standardfall untersucht die Genolytic Diagnostik GmbH bereits mehr Genorte, als in den Kriterien zur Abstammungsuntersuchung gefordert sind. Sollten zum Erreichen der garantierten Sicherheit weitere Genorte notwendig sein, so untersucht die Genolytic Diagnostik GmbH diese für Sie als Kunden kostenfrei. Eine Entscheidung zu einer aufpreispflichtigen Untersuchung von zusätzlichen Genorten ist somit nicht notwendig.

 

Ihre Sicherheit hängt durch unsere Garantie nicht vom Preis ab.

Der Vaterschaftstest von Resultan bietet ein sicheres Ergebnis von mindestens 99,9% (bei Vater & Kind). Im Idealfall steht auch eine DNA-Probe der Mutter zur Verfügung, dann erhöht sich die Zuverlässigkeit des Resultats von 99,9% auf mindestens 99,999%. Der Vaterschaftsausschluss wird mit 100% festgestellt. Geprüfte Untersuchungsmethoden in modernen Laboren der Genolytic Diagnostik GmbH garantieren höchste Genauigkeit und maximale Qualität.

Persönliche Daten und Testergebnisse speichert die Genolytic Diagnostik GmbH getrennt voneinander ab. Die Testergebnisse werden hier anonymisiert bereitgestellt und können zudem per Telefon, Fax und Post abgefragt bzw. angefordert werden. Die Abfrage der Testergebnisse erfolgt über eine SSL-verschlüsselte Verbindung und ist nur mit der Testnummer und dem persönlichen Passwort möglich. Beides liegt der Resultan Testbox in Form einer Codekarte bei. Das Passwort ist zur Sicherheit mit einer Lackschicht (Rubbelfeld) überzogen, die beispielswiese mit einer Münze freigerubbelt werden muss. Die anonymisierten und nur per Zugangscode zugänglichen Daten auf www.resultan.de werden auf Wunsch sofort gelöscht, alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen selbstverständlich eingehalten. Das namentliche Gutachten wird ausschließlich per Post zugestellt.

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Rufen Sie uns unter 0221 / 292 128 30 an, schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
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