Im Ausland durchgeführte Vaterschaftstests von Deutschen oder von in Deutschland lebenden Personen sind strafbar.
Im Ausland ansässige Labore bieten und bewerben Vaterschaftstests ohne die gesetzlich notwendige Einverständniserklärung. Diese Unternehmen arbeiten zwar nach dem gültigen Recht des jeweiligen Landes und sprechen teilweise sogar von Straffreiheit, verschweigen dabei aber, dass nur das Labor mit Sitz im Ausland straffrei bleibt. Die beauftragende Person aus Deutschland macht sich mit einem Vaterschaftstest ohne Einverständnis sehr wohl strafbar. Dieser Verstoß des Auftraggebers wird über mehrere Jahre mit bis zu 5000,- Euro verfolgt.
Auch wenn es im ersten Moment schwer fällt, eine offene Ansprache der Situation kann sehr viel Ärger ersparen. An dieser Stelle gern noch einmal der Hinweis: Der § 1598a BGB schreibt das Recht zur Einwilligung zum Vaterschaftstest vor. Dieses Recht kann bei Weigerung einer Partei über das Amtsgericht eingeklagt werden. Wenn Sie diesen Schritt aus finanziellen Gründen fürchten, dann sei Ihnen die Gerichtskostenbeihilfe ans Herz gelegt. Eine Kostenübernahme durch den Staat ist bei geringem Einkommen wahrscheinlich.