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Verwandtschaftsanalysen können dabei helfen verwandtschaftliche Beziehungen zu untersuchen, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile nicht verfügbar sind. Eine Verwandtschaftsanalyse ersetzt keinen Vaterschafts- oder Mutterschaftstest und hat in der Regel eine geringere Aussagewahrscheinlichkeit. Das Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter (bei Minderjährigen oder eingeschränkt entscheidungsfähigen Personen) und die Probenentnahme bei einem Zeugen sind immer Pflicht.
Eine Verwandtschaft kann nur mit einer konkreten Fragestellung (Hypothese) zum möglichen Verwandtschaftsverhältnis - z.B. Vollgeschwister, Halbgeschwister, Enkel-Großeltern überprüft werden. Zusätzlich in die Analyse einbezogene direkt verwandte Personen erhöhen die Aussagekraft.
Die Aussage bei einer statistischen Verwandtschaftsanalyse teilt sich in "unwahrscheinlich" (0 - 10%) oder "sehr wahrscheinlich" (90 - 99,9%) zum jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis der Hypothesen auf. Bei allen Wahrscheinlichkeiten dazwischen kann keine Aussage getroffen werden. Es besteht also das Risiko - auch in Bezug auf die Kosten, dass die gewünschte Klärung des Verwandtschaftsverhältnisses auf genetischem Weg nicht unterstützt werden kann.
Weitere Ausstellung eines schriftlichen, namentlichen Testergebnisses
20,- Euro
Weitere Testperson zu Verwandtschaftstest hinzufügen
220,- Euro
Einfach Testset (Set zur Probennahme) kostenfrei und unverbindlich bestellen.
Probennahme identitätsgesichert (beim Zeugen) durchführen - Abstrich von der Wangeninnenseite.
Formulare ausfüllen und Fotos beilegen (Pflicht) - alles beim Zeugen.
Testset durch Zeugen an das Labor zurücksenden lassen (frankiertes Rücksendekuvert liegt bei).
Bezahlung ganz einfach per Überweisung (zum Beispiel am Tag der Probennahme).
Testergebnis per Briefpost und online erhalten.
Denken Sie daran, ein Verwandtschaftstest ist nur mit identitätsgesicherter Probennahme beim Zeugen (Arzt, Behörde, Apotheke) inklusive Einverständniserklärung aller Testpersonen bzw. der gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter bei Minderjährigen) möglich!
Fall Sie einen Verwanschaftstest für die Vorlage bei Gericht oder Behörde verwenden wollen, empfehlen wir vorab die Rücksprache mit dem zuständigen Richter bzw. Behörde. Aufgrund der sog. Beweismittelfreiheit kann der Verwandtschaftstest als Beweismittel anerkannt werden, die Entscheidung hierüber obliegt aber dem zuständigen Richter bzw. der Behörde. Alle notwendigen Formulare liegen dem Resultan Testset bei. Allen Testteilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern steht ein schriftliches, namentliches Testergebnis zu.
Verwandtschaftstest rein privat?